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LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1696/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Eingruppierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entgeltrahmenabkommen für das Kraftfahrzeuggewerbe
Eingruppierung - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 04.09.2003 - 1 Ca 913/03
- LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1696/03
- BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99
Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk
Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1696/03
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 AZR 516/98 = AP Nr. 265 zu §§ 22 BAT1975; Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker m.w.N.). - BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 516/98
Eingruppierung Sozialversicherungsfachangestellter im BAT/LSV
Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1696/03
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 AZR 516/98 = AP Nr. 265 zu §§ 22 BAT1975; Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker m.w.N.). - LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1697/03
Eingruppierung
Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1696/03
Sein Stellvertreter ist der Kläger des Parallelverfahrens 19 Sa 1697/03, der Mitarbeiter A1xxxxx-B3xxxxx.
- BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04
Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Februar 2004 - 19 Sa 1696/03 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1697/03
Eingruppierung
Der Kläger wurde am 5. März 2002 zum stellvertretenden Betriebsobmann bei der Beklagten gewählt, das Wahlergebnis teilte der Betriebsobmann B4xxxxxxxx (der Kläger im Parallelverfahren 19 Sa 1696/03) der Geschäftsführung am 6. März 2002 mit. - LAG Köln, 16.11.2017 - 7 Sa 267/17
Eingruppierung; Garantiesachbearbeiter; Autohaus
Nicht einmal die Befugnis, andere Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu koordinieren, genügte den Anforderungen, da Koordinationsaufgaben bereits Wesensmerkmal der Entgeltgruppe 7 darstellen (LAG Hamm vom 10.02.2004, 19 Sa 1696/03). - ArbG Köln, 18.01.2017 - 19 Ca 6718/15
Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine höhere Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe …
Hierzu führt das LAG Hamm in seinem Urteil vom 10. Februar 2004 (Az. 19 Sa 1696/03 - juris) zur Eingruppierung in den auch hier streitgegenständlichen Tarifvertrag in der damaligen, gleichlautenden Fassung aus:.